Prüfung: Antikorruptionsbeauftragte/r in der öffentlichen Verwaltung

  • Bei Fragen, die mehr als drei Antworten anbieten, ist eine Mehrfachauswahl erforderlich.
  • Für jede richtige Antwort wird ein Punkt vergeben.
  • Wer bei Fragen, die mehr als drei Antworten anbieten, alle Kästchen ankreuzt, um die Punkte für alle richtigen Antworten zu sichern, bekommt für die fälschlicherweise angekreuzten Antworten einen entsprechenden Punktabzug.
  • Die Punkte werden abschließend addiert und bilden das Gesamtergebnis.
  • Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 67 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden.
Akad. Titel, Vor- und Nachname
Geburtsdatum und -ort
Straße, Postleitzahl und Ort
E-Mail Adresse

Modul 1 – Korruption in Deutschland – Lagebild und Phänomenologische Aspekte

1.1. Korruption ist

1.2. Korruption ist

1.3. Strukturelle Korruption,

Modul 2 – Strafrechtliche Grundlagen (StGB und OWiG), Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Begleitdelikte

2.1. Unter dem Begriff der Korruptionsstraftaten versteht man üblicherweise Delikte, wie (Mehrfachauswahl)

2.2. Korruption ist ein sog. opferloses Delikt, denn

Modul 3 – Interne Revision und Korruptionsprävention

3.1. Interne Revision im heutigen Verständnis bedeutet für die öffentliche Hand,

3.2. Die Interne Revision nimmt

Modul 4 – Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse I

4.1. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses wird mit den Begriffen Risiko und Gefahr umschrieben (Bsp. Polizeirecht). Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet, tatsächlich

4.2. Eine Korruptionsrisiko- bzw. -gefährdungsanalyse

Modul 5 – Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse II

5.1. Die Risikoidentifizierung  als erster Schritt der Korruptionsrisikoanalyse

5.2. Die Bewertung eines identifizierten Korruptionsrisikos erfolgt

Modul 6 – Konzeption eines Präventionssystems

6.1. Zur vorbereitenden Konzeption eines Präventionssystems erfolgt ein sog. doppelter Soll-Ist-Abgleich. Das bedeutet erstens, es wird geprüft ob

Modul 7 – Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention I

7.1. Bei der Personalauswahl in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten innerhalb einer Behörde oder sonstigen Einrichtung der öffentlichen Hand

7.2. Indizien dafür, dass ein/e Bedienstete/r tendenziell korruptionsgefährdet sein könnte, können sein (Mehrfachauswahl)

7.3. Faktoren innerhalb einer Behörde, welche Korruption begünstigen sind: (Mehrfachsauswahl)

Modul 8 – Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention II

8.1. Hinweisgebersysteme, welche der Hinweis gebenden Person einen Anonymitätsschutz bieten,

8.2. Interne/r Antikorruptionsbeauftragte/r und externe Ombudsperson

Modul 9 – Prävention im Vergabeverfahren

9.1. Vergabeverfahren gelten als besonders korruptionsgefährdet, weil

9.2. Vergabeverfahren sollten innerhalb einer Behörde bzw. Institution der öffentlichen Hand

Modul 10 – Manipulationen im Vergabeverfahren

10.1. Die wettbewerbswidrige Preisabsprache unter Bietern ist gem. § 298 Abs. 1 StGB

10.2. Die wettbewerbswidrige Preisabsprache unter Bietern gem. § 298 StGB erfasst

Modul 11 – Regulative Maßnahmen zur Korruptionsprävention

11.1. Wichtige Prinzipien im Umgang mit Zuwendungen Externer an Bedienstete sind (Mehrfachauswahl)

11.2. Bargeld, das ein Externer einer/m Bediensteten im Rahmen ihrer/ seiner dienstlichen Tätigkeit zuwenden möchte, darf von der/m Bediensteten

Modul 12 – Sponsoring und Drittmittelwerbung

12.1. Sponsoring unterscheidet sich von Spenden dadurch, dass

12.2. Welche Art des Sponsorings wird von öffentlichen Einrichtungen erwartet bzw. gesetzlich ausdrücklich erwünscht:

Modul 13 - Dienst- und arbeitsrechtliche Grundlagen – behördeninternes Ermittlungs- und Disziplinarverfahren

13.1. Die mit den behördeninternen Verwaltungsermittlungen betrauten Personen zur Feststellung von ersten Anhaltspunkten möglicher Dienstvergehen

13.2. Die behördeninternen Verwaltungsermittlungen zur Feststellung von ersten Anhaltspunkten möglicher Dienstvergehen, insbesondere von Korruptionsdelikten, sollten

Modul 14 – Bewältigung von Krisensituationen und Öffentlichkeitsarbeit

14.1. Reaktions- bzw. Notfallpläne heißen so, weil sie

Modul 15 Schulung und Information

15.1. Informations- und Schulungsmaßnahmen sind in vielfältiger Form (Bsp. Umlaufverfahren der einschlägigen Dienstvorschriften, Vorträge, persönliche Ansprache) denkbar. Entscheidend für die/den Antikorruptionsbeauftragten ist dabei langfristig,

Modul 16 – Kontrolle und Nachsteuerung im Maßnahmesystem

16.1. Die Implementierung eines Korruptionspräventionssystems bedeutet für die/den Antikorruptionsbeauftragten

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